In unseren Fachkliniken bekommen Sie mittags ein warmes Gericht, bei dem zwischen einem normalen und einem vegetarischen gewählt werden kann.
Abends gibt es „kaltes“ Essen meist in Buffetform.

Lesen Sie hier die häufigsten Fragen und unsere Antworten dazu durch. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 07661/9321-0 an.
Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Fragen zur Belegung (Terminbuchung) haben, wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Belegungsabteilung (nicht an die Fachkliniken) unter der Telefonnummer 07661 / 9321-0.
Tipp: Notieren Sie sich gerne den Namen Ihres Ansprechpartners.
In unserer Hauptgeschäftsstelle in Kirchzarten befinden sich neben der Belegungsabteilung und dem Beratungsteam auch die Finanzbuchhaltung.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzbuchhaltung.
Unsere Kliniken und Beratungsstellen haben eigene Telefonnummern. Die finden Sie hier.
Wenn Sie bereits eine Platzzusage von uns erhalten haben und noch Fragen bezüglich der Klinik haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Klinik.
Wichtig: Sagen Sie unseren Mitarbeitern bitte immer erst kurz, um welches Thema es Ihnen geht, damit wir sehen können, ob Sie auch den richtigen Ansprechpartner am Telefon haben oder ob Sie weitergeleitet werden müssen.
In unseren Fachkliniken bekommen Sie mittags ein warmes Gericht, bei dem zwischen einem normalen und einem vegetarischen gewählt werden kann.
Abends gibt es „kaltes“ Essen meist in Buffetform.
Das Mitbringen von Tieren – unabhängig von der Größe und Art – ist leider nicht möglich.
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie solche Kosten selbst tragen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt werden. Wenn Kinder spielen, geht schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn es sich dabei um fremdes Eigentum handelt, sodass Schadenersatz geleistet werden muss. Viele Versicherer bieten Haftpflicht-Tarife für Familien an. Achten Sie bei der Wahl der Police auf den Einschluss „deliktunfähiger Kinder“.
Welche Therapien gibt es für Kinder?
Sie als Elternteil stehen im Fokus einer stationären Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme. Je nach Bedarf kann Ihr Kind (Ihre Kinder) jedoch einen so genannten „Vorsorgestatus“ erhalten. Dieser wird bei der Krankenkasse/ Beihilfestelle vor Beginn der Maßnahme beantragt.
Nur wenn Ihr Kind einen Vorsorgestatus hat, sind auch Therapien vorgesehen.
Art und Umfang der Therapien werden vor Ort von unseren Ärzten festgelegt.
In unseren Kliniken findet das Mittagessen mit Ihrem Kind (Ihren Kindern) statt. Kinder in der sonderpädagogischen Betreuungsgruppe der Fachklinik Münstertal können in der Gruppe essen.
Vegetarische Kost ist in allen unseren Kliniken möglich und wird täglich angeboten.
Ein veganes Menü hingegen nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sonderkostformen (glutenfrei, lactosefrei etc.) nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests und Prüfung für Sie zubereitet werden. Informieren Sie uns bitte mehrere Wochen vor Anreise über eventuelle Besonderheiten, die für Ihre Ernährung wichtig sind, damit wir uns darauf einstellen können.
Viele von Ihnen sind bestimmt schon jetzt gespannt, wie es in der Klinik aussehen wird. Bitte beachten Sie, dass unsere Zimmer nicht alle exakt identisch ausgestattet sind. Die Bilder auf unserer Website sind als Beispiel-Bilder anzusehen. Ein Lexikon mit den wichtigsten Infos von A bis Z für Ihre Klinik finden sie hier:
Norderheide (Wissenswertes A – Z)
Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
Münstertal (Wissenswertes von A – Z)
Ursee (Wissenswertes A – Z)
Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
Tannenhof (Wissenswertes A – Z)
Vorzeitige Abreisen, verspätete Anreisen, sowie Ausflüge über Nacht werden als Unterbrechung der Maßnahme gewertet und sind nur in medizinisch begründeten Ausnahmen gestattet. Wir werden Ihre Krankenkasse über Vorkommnisse dieser Art informieren und Ihnen gegebenenfalls eine Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen.
Übernachtungsbesuch (z.B. von Partnern/innen) ist in der Regel möglich, wenn Sie sich vor der Maßnahme mit der Klinik in Verbindung setzen. Dann können wir klären, ob in Ihrem Wunschzeitraum Kapazitäten vorhanden sind und wir somit die kostenpflichtige Übernachtung in Ihrem Appartement ermöglichen können.
Bei An- und Abreise sind Übernachtung und Verpflegung für den Partner/die Partnerin ebenso gegen Gebühr möglich. Kostenfreie Übernachtungen einer zweiten Betreuungsperson für Familien mit mehreren Kindern bieten wir nicht an.
Auch Besuchern empfehlen wir einen aktuellen Impfschutz (STIKO).
Unsere Kinderbetreuung soll gewährleisten, dass Sie und Ihre Kinder zur Ruhe kommen können. Deshalb ist uns eine liebevolle Betreuung besonders wichtig. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in den angegebenen Betreuungszeiten flexibel zu uns zu bringen. Wenn Sie einmal keine Anwendungen haben, dürfen Sie natürlich auch gerne Zeit mit Ihrem Kind allein verbringen.
(Oder – wenn Sie mehrere Kinder haben – könnten Sie auch beispielsweise eines in der Gruppe lassen und mit dem anderen etwas unternehmen.)
Ein Verzeichnis mit den wichtigsten Infos, sowie die konkreten Kinderbetreuungszeiten für Ihre Klinik finden sie hier:
Norderheide (Kinderbetreuung)
Seefrieden (Kinderbetreuung)
Münstertal (Kinderbetreuung)
Ursee (Kinderbetreuung)
Schuppenhörnle (Kinderbetreuung)
Tannenhof (Kinderbetreuung)
Ja, bitte bringen Sie die Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen und die „Reiseapotheke“ selbst mit. Bei akuten Beschwerden können wir für Sie eine entsprechende Medikation bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass nicht in allen unseren Appartements Kühlschränke vorhanden sind. Kontaktieren Sie uns bitte vorab, so dass wir die Kühlung Ihrer Medikamente organisieren können.
Sie erhalten von uns ca. 8 Wochen vor Anreise ausführliche Informationen über den Ablauf Ihrer Maßnahme und die Anreise. Dort liegt auch ein Fragebogen über Ihre Anreisezeit bei. Eine Abholung von einem naheliegenden Bahnhof ist möglich. Bitte lesen Sie hier die Details für Ihre Klinik nach:
Norderheide (Wissenswertes A – Z)
Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
Münstertal (Wissenswertes von A – Z)
Ursee (Wissenswertes A – Z)
Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
Tannenhof (Wissenswertes A – Z)
Es gibt derzeit bei uns keine Altersuntergrenze für Kinder. Sie können gerne Ihr Baby mitbringen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Aufenthalt mit einem Kleinkind oder gar Säugling anders verlaufen kann als eine Maßnahme mit größeren Kindern. Ihr Säugling/Kleinkind hat in der Regel eine längere Eingewöhnungszeit in die Kindergruppe oder es können vermehrt Infekte auftreten. Auch das Einhalten von festen Stillzeiten ist mit den Terminen schwer zu vereinbaren. Eine gewisse Gewöhnung an „Fremdbetreuung“ bereits im Vorfeld ist hilfreich.
Viele von Ihnen sind bestimmt schon jetzt gespannt, wie es in der Klinik aussehen wird, wie sich die Anreise gestalten wird oder wie die Kinderbetreuungszeiten sind. Ein Verzeichnis mit den wichtigsten Infos für Ihre Klinik finden sie hier:
Norderheide (Wissenswertes A – Z)
Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
Münstertal (Wissenswertes von A – Z)
Ursee (Wissenswertes A – Z)
Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
Tannenhof (Wissenswertes A – Z)
Mutter-/Vater-Kind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen sind dreiwöchige stationäre Aufenthalte für Mütter und Väter, die aktuell in Erziehungsverantwortung stehen und bei vorliegenden Indikationen Anspruch auf eine solche Maßnahme haben.
Während der Zeit der Maßnahme haben Sie durch die angebotenen Therapien und Schulungen die Möglichkeit, fundiertes Wissen zu Themen der Gesunderhaltung von Körper und Seele zu sammeln und Unterstützung bei der Umsetzung im Alltag zu bekommen.
Es geht darum, dass Sie Ihre innere Kraft wiederfinden und diese stärken, so dass Sie wieder in der Lage sind, mit Alltagsbelastungen besser umzugehen.
Durch den richtigen Umgang mit sich selbst und Ihren Kindern, positiven Erlebnissen, und dem Erholungsaspekt sowie dem Austausch mit anderen Teilnehmern, werden Sie wieder mehr Lebensfreude verspüren und glückliche Momente bewusster wahrnehmen.
Vater oder Mutter mit mindestens einem Kind (von 0 bis 12 Jahren, im Einzelfall auch älter), darunter fallen auch Pflegekinder und Adoptivkinder.
Auch Großeltern mit Erziehungsberechtigung können eine Maßnahme beantragen.
Der Antragstellende muss gesetzlich bei der in Anspruch genommenen Krankenkasse krankenversichert sein.
Viele Infektionskrankheiten lassen sich durch Impfungen verhindern, deshalb bitten wir Sie dringend, Ihren und den Impfstatus Ihrer Kinder rechtzeitig vor Antritt der Maßnahme beim Arzt überprüfen und falls noch nicht geschehen, auf den aktuellen Stand der STIKO-Empfehlungen (ständige Impfkommission) bringen zu lassen.
Mit den Impfungen schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Kinder und vor allem diejenigen, die auf Ihre Solidarität angewiesen sind wie etwa die Ungeborenen der schwangeren Patientinnen und Mitarbeiterinnen, Säuglinge, die noch keine Grundimmunisierung aufgrund ihres Alters erhalten haben und auch Patienten, deren Immunsystem – z. B. aufgrund einer Behinderung oder nach einer Krebserkrankung – geschwächt ist.
Legen Sie bitte die Impfpässe bzw. den Nachweis über einen Masernantikörpertiter zur Aufnahmeuntersuchung vor.
Eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann gemäß SGB V nach vier Jahren wiederholt werden.
Vorsorge- und Rehamaßnahmen finden von Januar bis Dezember das ganze Jahr über statt und sollten idealerweise zeitnah bei Bedarf durchgeführt werden. Bitte informieren Sie die Schule rechtzeitig über die Abwesenheit Ihres/Ihrer Kindes/Kinder. Die Bewilligung einer Maßnahme ist mit einer Krankmeldung zu vergleichen. In allen unseren Fachkliniken bieten wir außerhalb der Ferienzeiten eine Hausaufgabenbetreuung an. Meist können die Lehrer für den Zeitraum der Abwesenheit Aufgaben zur Verfügung stellen.
Eine Vorsorgemaßnahme beugt einer Erkrankung vor (Attest Muster 64).
Eine Rehabilitationsmaßnahme hilft, eine Erkrankung zu mildern und/oder deren Verschlimmerung abzuwenden (Attest Muster 61).
Die Maßnahme dauert 3 Wochen. Wir haben in der Regel jeden Mittwoch einen Belegungswechsel, in der Fachklinik Seefrieden gibt es aufgrund von sogenannten Blockanreisen einen anderen Anreiserhythmus. Die Anreise kann hier am Mittwoch oder am Dienstag stattfinden. Bei medizinischer Begründung und Erfüllung notwendiger Voraussetzungen kann eine Verlängerung angebracht sein. In diesen Fällen verlängert sich die Maßnahme um eine Woche.
Nein. Gemäß § 10 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) heißt es: „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.“
Wir stellen immer wieder fest, dass viele Mütter und Väter falsche Vorstellungen von einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme haben, vor allem, wenn sie das erste Mal teilnehmen. Aus diesem Grund sollten Sie sich beraten lassen. Für den Behandlungserfolg ist eine gute Beratung im Vorfeld bereits der erste wichtige Schritt.
Hier finden Sie unsere Beratungsstellen. Wählen Sie einfach die Ihrem Wohnort Nächstgelegene aus.
Eine Beratung im Vorfeld durch uns hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Informationen auch Ihrem Arzt weitergeben können, sodass das Antragsverfahren optimal erfolgen kann.
Bei einer Ablehnung der Maßnahme durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren. Da wir unsere Kliniken sehr genau kennen, können wir Ihnen die für Sie geeignete Einrichtung empfehlen und Sie gezielt darauf vorbereiten.
Ihr Arzt und auch Ihre Krankenkasse bearbeiten in der Regel nicht ausschließlich das Thema Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, wir schon. Und das seit mehr als 50 Jahren! Darauf dürfen Sie vertrauen.
Die Antragsformulare für eine „Vorsorgemaßnahme“ nach § 24 SGB V liegen Ihrem Arzt vor. Andernfalls stellen wir sie Ihnen hier gerne zur Verfügung: Downloads.
Anträge auf eine „Medizinische Rehabilitation“ nach § 41 SGB V hält Ihr Hausarzt bereit.
Die Bearbeitungsdauer darf bei Ihrer Krankenkasse nicht länger als drei Wochen dauern.
Aufnahmeprüfung bedeutet, dass die Klinik, die Sie sich ausgesucht haben, Ihre Aufnahme und auch die Ihrer Kinder prüft. Das heißt, dass unsere Mitarbeitenden vor Ort aufgrund Ihrer Unterlagen und Angaben, gegebenenfalls auch in Rücksprache mit Ihnen entscheiden, ob Sie aufgenommen werden können.
Dies ist etwa bei der Aufnahme von Menschen mit schwereren Erkrankungen oder z.B. bei Kindern mit Behinderung der Fall. Für uns ist dieser Prozess ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Schließlich soll die Klinik für Sie und Ihr Kind bestens geeignet sein.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Unser Wunsch ist, Ihnen das Richtige anzubieten. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass eine Aufnahme auch einmal abgelehnt werden muss.
Die gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil) zur Maßnahme für Patienten beträgt aktuell 10,00 € pro Tag. An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, so dass für die 3-Wochen-Maßnahme 22 Tage berechnet werden (22 x 10,00 € = 220,00 € Eigenanteil/
Erwachsenem). Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Weiter haben Sie einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil an den Fahrtkosten zu tragen. Dies sind mindestens 5,- €, höchstens 10,- € pro einfache Fahrt. Die Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse) werden Ihnen nach der Maßnahme von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Die Kosten für Gepäckversand oder Platzreservierungen werden nicht übernommen.
In der Klinik selbst fallen Kosten für die Nutzung der Waschmaschine an (Waschen inkl. Trocknen 5 €) oder wenn Sie WLAN nutzen möchten, teils auch für Ausflugsfahrten, die Sauna oder Bastelangebote. Außerhalb der Mahlzeiten steht ein kostenpflichtiger Kaffeeautomat zur Verfügung. Für das Parken wird eine Pauschale von 25,-€ erhoben; diese Pauschale beinhaltet keine Parkschadenversicherung.
Bei geringem Einkommen oder Bezug von Bürgergeld, können Sie sich von den Zuzahlungen (Eigenanteil) bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Dazu wird Ihre persönliche Belastungsgrenze (z.B. mit Hilfe von Einkommensnachweisen) ermittelt. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Legen Sie uns bitte bei Anreise die Kopie der Befreiungskarte vor, damit wir dies berücksichtigen können.
EC-Automaten finden Sie in den umliegenden Ortschaften. Der Eigenanteil wird bargeldlos per Debitkarte/Kreditkarte in der Klinik bezahlt. Alle anderen Beträge bezahlen Sie bar.
Ja. Sie haben bei einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme Anspruch auf Lohnfortzahlung wie bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit auch.
Bitte informieren Sie nach Erhalt der Kostenzusage umgehend Ihren Arbeitgeber, indem Sie ihm eine Kopie der Kostenzusage zukommen lassen.
Nein. Es erfolgt keine Kürzung der Leistungen.